Fehlende Wertschätzung der Erziehungsarbeit
Der Familienbund der Katholiken hat das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofes zum nachehelichen Betreuungsunterhalt Alleinerziehender als weltfremd kritisiert. „Das Urteil lässt die Wertschätzung der elterlichen Erziehungsarbeit vermissen. Es belastet den Elternteil, der die tägliche Verantwortung für das Kind übernommen hat, über Gebühr. Familienarbeit ist keine Aufgabe, die alleine nebenbei erledigt werden kann“, sagte Elisabeth Bußmann, die Präsidentin des Familienbundes der Katholiken.
Zwar sei es grundsätzlich richtig, dass Alleinerziehende einem Beruf nachgehen und für ihren Lebensunterhalt sorgen. Doch muss das Wohl des Kindes stets im Mittelpunkt stehen. Deshalb darf der betreuende Elternteil nicht überfordert werden. Das Gericht verkennt die Belastung, dass Alleinerziehende neben einer Vollzeittätigkeit kaum mehr Zeit für Hausarbeit und Erziehung oder die eigene Erholung haben. „An dieser Stelle ist eine Korrektur des Unterhaltsrechts dringend notwendig“, sagte Elisabeth Bußmann.
Ebenso wie in der Ehe muss auch nach einer Scheidung die Verantwortung für die Erziehung der Kinder von beiden Elternteilen gleichermaßen getragen werden. Es ist ungerecht, wenn ein Elternteil neben der Finanzierung des Lebensunterhaltes die alltäglich Sorge für ein Kind weitgehend alleine ohne Ausgleich durch den anderen Elternteil übernimmt.
Der BGH hatte entschieden, dass geschiedene Alleinerziehende in der Regel eine Vollzeitarbeit annehmen müssen, sobald ihr Kind drei Jahre alt ist und eine Betreuungsmöglichkeit besteht. (Az: XII ZR 94/09)
Autor: Claudia Hagen