Posititionspapier des Familienbundes der Katholiken als PDF zum Download (425 KB)
Das heutige System aus Kindergeld für alle Familien und Kinderzuschlag für einkommensschwächere Familien ist eine Fehlkonstruktion, bemängelt der Familienbund der Katholiken: in der Höhe zu gering, zu intransparent, zu bürokratisch, ein Flickenteppich, dem klare Linien fehlen. Beispiel Kinderzuschlag: mehr als zwei Drittel der Bezugsberechtigten erhalten erst gar nicht die ihnen zustehenden finanziellen Leistungen. allzu unverständlich sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die zu bewältigenden Formulare für die Antragsteller.
Wer glaubt, dass es sich beim Kindergeld heute um eine reine Förderleistung für Familien handelt, sieht sich getäuscht. Das Kindergeld gewährleistet vielmehr in erster Linie die steuerliche Freistellung des Kinderexistenzminimums: Die Steuerreduzierung durch den verfassungsrechtlich erforderlichen Kinderfreibetrag wird über das Kindergeld ausgezahlt. Der Staat zahlt also über das Kindergeld Steuern zurück, die er nach dem Grundgesetz eigentlich gar nicht erheben dürfte. nur bei geringeren Einkommen, die vom steuerlichen Kinderfreibetrag wenig profitieren, ist ein relevanter Anteil des Kindergeldes Familienförderung – allerdings auch nur dann, wenn das Einkommen über der Hartz-IV-Schwelle liegt. Da das Kindergeld mit Grundsicherungsleistungen verrechnet wird, kann man bei Familien im Hartz-IV-bezug nicht davon sprechen, dass sie gefördert werden: Was sie an „Förderung“ erhalten, wird bei der Grundsicherungsleistung gekürzt. Existenzsicherung und Steuerrückerstattung sind heute die wichtigsten Funktionen des Kindergeldes. Der Förderanteil hat daneben nur eine untergeordnete Bedeutung, in Höhe von etwa einem Viertel des Gesamtvolumens.
Höchste Zeit für eine grundlegende Reform des Kindergeldes, findet der Familienbund der Katholiken. Der Verband hat ein eigenes Modell zur Kindergeldreform vorgelegt, das armuts-gefährdete Familien stärker unterstützt und das bisherige Kindergeldmodell konsequent entflechtet: Die steuerliche Freistellung des Kinderexistenzminimums wird unabhängig vom Kindergeld über einen monatlich zu berücksichtigenden Steuerfreibetrag gewährleistet, während das Kindergeld nur der Familienförderung dienen soll. es unterstützt diejenigen Familien besonderes stark, die durch die steuerlichen Freibeträge nicht entlastet werden: mit einem Betrag in Höhe der Summe von Kindergeld und Kinderzuschlag (2018: 364 Euro pro Monat und Kind). mit steigendem Einkommen und stärkerer Entlastung durch die Steuerfreibeträge wird das Kindergeld moderat reduziert. Das Kindergeld des Familienbundes ist somit sozial gerecht und sorgt für Klarheit, in welcher Höhe Familien vom Fiskus echte Förderung bekommen.
Würde das neue Modell in Kraft treten, wären die monatlichen Überweisungen der Familienkasse zwar für manche Eltern mit mittleren und höheren Einkommen geringer als heute; dafür würde aber das neue Steuerungssystem dafür sorgen, dass auf der monatlichen Entgeltabrechnung netto deutlich mehr für Familien übrig bleibt. Klare Gewinner der grundlegenden Neujustierung des Kindergeldes wären die Familien. fast alle Familien stünden deutlich besser da als derzeit, insbesondere diejenigen mit geringen und mittleren Einkommen. nur für Familien mit sehr hohen Einkommen bliebe alles beim Alten: Sie würden weiterhin nur von der Steuerfreistellung des Kinderexistenzminimums profitieren.